Einlagensicherung
Was muss ich über die Einlagensicherung wissen?
Anleger sollten vor einer Kontoeröffnung stets prüfen, in welcher Höhe das Ersparte abgesichert ist. Die Einlagensicherung greift nämlich immer dann, wenn das Kreditinstitut zahlungsunfähig bzw. insolvent ist.
1. Stufe: Gesetzliche Einlagensicherung
Alle Einlagen eines Kunden auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten deutscher Banken sind – unabhängig von der Anzahl seiner bei einer Bank unterhaltenen Konten - gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 50.000 Euro versichert. Das Verlustrisiko liegt bis zu einer Investition von 50.000 Euro also bei null Prozent.
Zum 31. Dezember 2010 ist vorgesehen, diese Grundsicherung gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie auf 100.000 Euro anzuheben. In anderen Ländern gelten andere, teilweise höhere Sicherungsgrenzen.
2. Stufe: Freiwillige Einlagensicherung
Da der Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung nicht gerade beruhigend ist, gibt es zusätzlich den freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dieser schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, die den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 50.000 Euro übersteigen.
Denn durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken sind Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Selbst bei kleineren Banken handelt es sich dabei um Millionen-Beträge.
Auch die Einlagen der Sparkassen-Kunden sind durch den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe vollständig, in unbegrenzter Höhe geschützt.
Hundertprozentige Sicherheit bieten ebenfalls die Volks- und Raiffeisenbanken über den Einlagensicherungsfonds ihres Bundesverbandes, den Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.
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