Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag

Was muss ich bei einem Freistellungsauftrag beachten?

Zinserträge auf dem Tagesgeldkonto oder dem Festgeldkonto sind etwas Feines. Gerade wenn eine hohe Rendite erwirtschaftet wird, hat man seine wahre Freude daran. Diese Freunde kann allerdings sehr schnell getrübt werden, nämlich dann, wenn die Abgeltungssteuer zum Zuge kommt. Einkünfte aus Kapitalerträgen, damit auch die Zinsgewinne von Tagesgeld oder Festgeld müssen nämlich versteuert werden.

 

Sparer, die nämlich keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, bekommen zwar den Gewinn ausgezahlt, allerdings um 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gekürzt.

Jedem Sparer steht ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (bei Ehepaaren 1.602 Euro) zur Verfügung, der vollkommen steuerfrei vereinnahmt werden kann. Mit dem Freistellungsauftrag weisen Sie als Steuerpflichtiger Ihr Kreditinstitut an, Zinsgewinne vom Zugriff durch das Finanzamt bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages freizustellen.

 

Die Aufträge lassen sich selbstverständlich auch auf mehrere Konten verteilen. Diese Aufteilung sollte gezielt erfolgen, damit möglichst wenig Steuern fällig werden. Ihnen obliegt es, darauf zu achten, dass die Summe von 801 Euro eingehalten wird.

 

Denn die einzelnen Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle erteilten Freistellungsaufträge ihrer Kunden an das Bundesamt für Finanzen zu melden. Kommt es zur Überschreitung des maximalen Freibetrages kann es aufgrund der Meldungen an das Bundesamt für Finanzen schnell zu unangenehmen und mit Arbeit verbundenen Nachfragen kommen.

 

Beispiel: Ein Anleger hält 70.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto mit einem Zinssatz von 3,00 Prozent p.a. für 12 Monate:

 

  Alleinstehend Verheiratet
Anlagesumme 70.000 Euro 70.000 Euro
Zinssatz vor Steuern 3,00 % 3,00 %
Zinsertrag p.a. 2.100,00 Euro 2.100,00 Euro
Sparerfreibetrag verfügbar 801,00 Euro 1.602,00 Euro
Zu versteuernder Betrag 1.299,00 Euro 498,00 Euro
Abgeltungssteuer 25 % 324,75 Euro 124,50 Euro
Solidaritätszuschlag 5,5 % 17,86 Euro 6,85 Euro
Gesamte Steuerabzüge 342,61 Euro 131,35 Euro
Effektiver Gewinn nach Steuern 1.757,39 Euro 1.968,65 Euro
Effektive Rendite nach Steuern 2,51 % 2,81 %

 

 

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Fragen und Antworten:

 

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