Was ist ein P‑Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P‑Konto, ist kein eigenes „Spezialkonto“ neben dem Girokonto. Es ist ein bestehendes Zahlungskonto, das mit einem gesetzlichen Schutz für einen Teil des Guthabens geführt wird.
Das wird wichtig, wenn eine Kontopfändung eingeht. Ohne Pfändungsschutz kann eine Pfändung den Zugriff auf das vorhandene Guthaben erheblich einschränken. Beim P‑Konto bleibt dagegen ein gesetzlicher Sockelbetrag verfügbar. Je nach persönlicher Situation können weitere Beträge hinzukommen.
Der Schutz ist bewusst monatsbezogen. Genau deshalb entstehen in der Praxis viele Fragen: Was passiert, wenn das Gehalt am Monatsende kommt? Darf man einen Rest mit in den nächsten Monat nehmen? Was ist mit Kindergeld oder einer Nachzahlung? Auf diese Fälle gehen die Beispiele weiter unten ein.
1.590 €
3 Folgemonate
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Wann braucht man ein P‑Konto?
Ein P‑Konto ist vor allem dann relevant, wenn eine Kontopfändung besteht oder konkret droht. Wer keine Pfändung hat, gewinnt durch die P‑Konto-Funktion normalerweise keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil. Bei einer Pfändung kann die Umwandlung dagegen entscheidend dafür sein, dass Geld für Miete, Lebensmittel, Strom und den sonstigen Alltag verfügbar bleibt.
Wichtig ist außerdem: Eine natürliche Person darf nur ein P‑Konto führen. Es ist deshalb keine gute Idee, mehrere Konten gleichzeitig als P‑Konto „vorsorglich“ einzurichten.
Wie hoch ist der P‑Konto-Freibetrag 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO bei 1.587,40 €. Für das P‑Konto wird dieser Betrag nach § 899 ZPO auf den nächsten vollen 10‑Euro-Betrag aufgerundet. Dadurch beträgt der automatische Grundschutz 1.590 € pro Kalendermonat.
Wer in einem Monat weniger als 1.590 € an geschütztem Guthaben erhält, schöpft den Grundbetrag also gar nicht vollständig aus. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Guthaben – ein nicht genutzter theoretischer Freibetrag wird nicht einfach als „Bonus“ in den nächsten Monat geschoben.
Wann kann der Freibetrag höher sein?
Der Grundbetrag ist nur der Ausgangspunkt. Zusätzlicher Schutz kann insbesondere bei gesetzlichen Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmten gesetzlichen Geldleistungen bestehen. Dafür reicht es häufig nicht, der Bank die Situation nur mitzuteilen. Die zusätzlichen Beträge müssen in der Regel durch eine geeignete Bescheinigung oder einen anderen vorgesehenen Nachweis belegt werden.
Bescheinigungen können je nach Fall etwa von Familienkassen, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern oder geeigneten Schuldnerberatungsstellen stammen. Die Bank muss die Angaben aus einer solchen Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.
Was passiert am Monatsende?
Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: Man müsse das P‑Konto zum Monatsende „leer räumen“, sonst sei das übrige Geld weg. So pauschal stimmt das nicht.
Hat man in einem Kalendermonat nicht über das gesamte geschützte Guthaben verfügt, bleibt das nicht verbrauchte geschützte Guthaben grundsätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt. Das schafft etwas Luft für unregelmäßige Ausgaben – etwa eine größere Stromrechnung, eine Reparatur oder eine Rechnung, die erst einige Wochen später fällig wird.
Im Februar kann dann zusätzlich zum neuen geschützten Guthaben noch der geschützte Rest aus Januar vorhanden sein. Das bedeutet aber nicht, dass sich jeden Monat pauschal 1.590 € „ansparen“ lassen. Entscheidend ist immer das tatsächlich noch vorhandene geschützte Guthaben.
Warum die FIFO-Regel so wichtig ist
Das Gesetz verwendet beim Übertrag eine Regel, die man aus der Lagerhaltung kennt: First In – First Out. Verfügungen werden mit dem Guthaben verrechnet, das zuerst auf dem P‑Konto gutgeschrieben wurde. Vereinfacht gesagt wird also älteres geschütztes Guthaben zuerst ausgegeben.
Das ist sinnvoll, weil ein Übertrag nur für drei Folgemonate zusätzlich geschützt bleibt. Würde man immer zuerst das neueste Geld verbrauchen, könnte älteres Guthaben unnötig aus der Schutzfrist herauslaufen.
P‑Konto über mehrere Monate: Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Jeden Monat etwas übrig
1.300 € Ausgaben
290 € Rest
+ 290 € Rest
1.880 € vorhanden
Rest wird zuerst genutzt
FIFO
3 Folgemonate
Beispiel 2: Gehalt kommt erst am Monatsende
Ein Gehaltseingang am 30. oder 31. eines Monats ist nicht automatisch „verloren“, nur weil wenige Stunden später der Monatswechsel stattfindet. Der Schutzmechanismus knüpft an das geschützte Guthaben und die Übertragungsregeln an. Gerade bei Gehaltszahlungen zum Monatsende ist deshalb wichtig, nicht nur auf das Buchungsdatum zu schauen.
Beispiel 3: Ein Monat mit hoher Ausgabe
Das Beispiel zeigt den eigentlichen Sinn des Übertrags: Geschütztes Guthaben darf innerhalb der gesetzlichen Grenzen für größere Ausgaben zurückgelegt werden.
Beispiel 4: Mehrere Geldeingänge
Auf einem P‑Konto können natürlich mehrere Zahlungen im selben Monat eingehen – etwa Lohn, Kindergeld und eine Erstattung. Für die Frage, welcher Betrag geschützt ist, kommt es dann auf die Art der Zahlung und die vorhandenen Erhöhungsbeträge an. Das Konto „erkennt“ nicht automatisch jede Zahlung als zusätzlich geschützt. Gerade Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen sollten korrekt nachgewiesen sein.
Interaktives Modul 1: P‑Konto-Freibetragsrechner
Dieser Rechner gibt eine Orientierung für den monatlichen Schutzbetrag. Zusätzliche Beträge sollten nur eingetragen werden, wenn sie tatsächlich bescheinigt oder anderweitig wirksam nachgewiesen sind.
Der Rechner ist eine Orientierung. Die konkrete Bankfreigabe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlich vorgelegten Nachweisen.
Interaktives Modul 2: Vier-Monats-Übertragssimulator
Hier lässt sich nachvollziehen, wie geschütztes Guthaben von Monat zu Monat weitergetragen und nach dem FIFO-Prinzip verbraucht wird.
| Monat | geschützter Eingang | Ausgaben |
|---|---|---|
| Monat 1 | ||
| Monat 2 | ||
| Monat 3 | ||
| Monat 4 |
| Monat | Start inkl. Übertrag | verbraucht | geschützter Rest |
|---|
Unterhalt, Kindergeld und Sozialleistungen
Bei Familien ist der Grundbetrag häufig nicht das Ende der Rechnung. Wer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, kann zusätzliche Schutzbeträge haben. Auch Kindergeld und bestimmte weitere gesetzliche Geldleistungen für Kinder gehören zu den ausdrücklich geregelten Erhöhungsbeträgen.
Bestimmte Geldleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz können ebenfalls zusätzlich geschützt sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis ist der Nachweis gegenüber der Bank zentral.
Interaktives Modul 3: Kindergeld- & Unterhalt-Check
Was passiert bei einer Nachzahlung?
Nachzahlungen sind einer der Punkte, bei denen pauschale Ratschläge schnell falsch werden. Entscheidend ist, welche Leistung nachgezahlt wird, für welchen Zeitraum sie bestimmt ist und wie hoch der Betrag ist.
Für bestimmte gesetzliche Leistungen gelten besondere Schutzregeln. Bei anderen Sozialleistungen und bei Arbeitseinkommen enthält § 904 ZPO ebenfalls Regelungen für Nachzahlungen. Bis zu bestimmten Grenzen kann der Schutz unmittelbar greifen; bei höheren Nachzahlungen kann eine individuelle Berechnung und gegebenenfalls eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts erforderlich sein.
Interaktives Modul 4: Nachzahlungs-Check
P‑Konto und Tagesgeld: Was passt zusammen?
Ein P‑Konto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Ein separates Tagesgeldkonto ist normalerweise kein P‑Konto. Der Schutz des P‑Kontos erstreckt sich deshalb nicht automatisch auf Guthaben, das auf einem anderen Konto liegt.
Das ist vor allem für Menschen wichtig, die trotz Pfändung kleinere Rücklagen bilden möchten. Der gesetzliche Übertrag auf dem P‑Konto erlaubt es, nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben für bis zu drei Folgemonate weiter geschützt zu halten. Das ist etwas anderes als eine dauerhafte Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto.
Für die praktische Haushaltsplanung kann Tagesgeld natürlich trotzdem eine Rolle spielen – etwa nach Ende einer Pfändung oder für Vermögen, das aus anderen Gründen nicht betroffen ist. Der P‑Konto-Schutz selbst bleibt aber an das dafür geführte Zahlungskonto gebunden.
Häufige Fehler beim P‑Konto
- „Am Monatsende muss alles weg.“ Nein. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann drei Folgemonate zusätzlich geschützt bleiben.
- „Der ungenutzte Freibetrag wird angespart.“ Nicht ganz. Übertragen wird geschütztes Guthaben, das tatsächlich noch vorhanden ist.
- „Kindergeld erkennt die Bank automatisch.“ Darauf sollte man sich nicht verlassen. Zusätzlicher Schutz muss regelmäßig nachgewiesen werden.
- „Eine hohe Nachzahlung ist automatisch geschützt.“ Nein. Art, Höhe und Zeitraum der Nachzahlung sind entscheidend.
- „Ich kann mehrere P‑Konten eröffnen.“ Nein. Pro Person ist grundsätzlich nur ein P‑Konto zulässig.
- „Tagesgeld ist ebenfalls durch mein P‑Konto geschützt.“ Nein. Der P‑Konto-Schutz gilt nicht automatisch für ein separates Tagesgeldkonto.
Häufige Fragen zum P‑Konto
Wie hoch ist der P‑Konto-Grundschutz seit Juli 2026?
Der Grundbetrag nach § 850c ZPO beträgt 1.587,40 € monatlich. Für das P‑Konto wird auf den nächsten vollen 10‑Euro-Betrag aufgerundet, also auf 1.590 €.
Wie lange bleibt ein Restguthaben geschützt?
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt grundsätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt.
Was wird zuerst verbraucht?
Das älteste Guthaben. § 899 ZPO schreibt vor, Verfügungen mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst gutgeschrieben wurde.
Kann mein Freibetrag höher als 1.590 € sein?
Ja. Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte weitere Leistungen können Erhöhungsbeträge auslösen. Diese müssen regelmäßig nachgewiesen werden.
Was gilt bei einer Nachzahlung über 500 €?
Das hängt von der Art der Leistung ab. Für bestimmte Sozialleistungen und Arbeitseinkommen enthält § 904 ZPO besondere Regeln. Bei höheren Beträgen kann eine individuelle Festsetzung erforderlich sein.
Kann ein Tagesgeldkonto als P‑Konto geführt werden?
Der gesetzliche P‑Konto-Schutz knüpft an ein Zahlungskonto an. Ein typisches Tagesgeldkonto ist kein solches P‑Konto und wird durch die P‑Konto-Funktion eines anderen Kontos nicht automatisch geschützt.
Ersetzt der Rechner eine Schuldnerberatung?
Nein. Er ist als verständliche Orientierung gedacht. Bei Sonderfällen, hohen Nachzahlungen, Unterhaltspfändungen oder Unklarheiten über zusätzliche Freibeträge sollte eine geeignete Beratungsstelle oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Verwendet wurden insbesondere § 850k ZPO (P‑Konto), § 899 ZPO (Grundschutz und Übertrag), § 902 ZPO (Erhöhungsbeträge), § 903 ZPO (Nachweise) und § 904 ZPO (Nachzahlungen) sowie die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Die Seite ist auf den Stand August 2026 und die Freibeträge ab 1. Juli 2026 ausgelegt.
Offizielle Informationsquellen: Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.