Solidaritätszuschlag-Rechner

Solidaritätszuschlag-Rechner 2026
Deutschland · Steuerjahr 2026

Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Berechnen Sie den Solidaritätszuschlag auf Einkommensteuer, geschätzten Arbeitslohn, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer. Freigrenze, Milderungszone und volle Belastung werden getrennt dargestellt.

Soli auf festgesetzte Einkommensteuer

2026 beträgt die Soli-Freigrenze 20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Direkt oberhalb greift die Milderungszone.
Dieser Modus ist eine Einkommensteuer-Näherung und kein vollständiger Brutto-Netto-Rechner. Entscheidend ist die geschätzte Einkommensteuer.
Auf Kapitalertragsteuer wird der Soli grundsätzlich mit 5,5 % berechnet. Die persönliche Soli-Freigrenze gilt hier nicht.
Bei Körperschaften beträgt der Solidaritätszuschlag grundsätzlich 5,5 % der Körperschaftsteuer. Eine persönliche Freigrenze gibt es nicht.
Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

Der reguläre Zuschlag beträgt 5,5 % seiner Bemessungsgrundlage. Bei natürlichen Personen fällt er bis zur maßgebenden Freigrenze nicht an. Oberhalb der Freigrenze begrenzt die Milderungszone den Zuschlag auf 11,9 % des Unterschiedsbetrags. Bei Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer wird grundsätzlich direkt mit 5,5 % gerechnet.

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