Mit einem Tagesgeldkonto für Vereine bekommen Vereine die Möglichkeit von hohen Zinsen und täglicher Verfügbarkeit zu profitieren. Handelt es sich um einen eingetragenen Verein, so wird das Konto auf den Namen des Vereins eröffnet.
Übersicht Tagesgeldkonto für Vereine
| Angebot | Zinssatz | Einlagensicherung |
Finvesto Business Tagesgeld![]() | Neukundenzins: 3,00% für 3 Monate Bestandskundenzins: 0,75% | Deutschland, 100.000 Euro Zur Kontoeröffnung >>> |
Commerzbank Tagesgeld![]() | Neukundenzins: 2,25% für 3 Monate Bestandskundenzins: 0,75% | Deutschland, 100.000 Euro Zur Kontoeröffnung >>> |
| Deutsche Skatbank Tagesgeld | Bestandskundenzins: 1,42% | Deutschland, 100.000 Euro Zur Kontoeröffnung >>> |
| ProCredit Bank Tagesgeld (nur eingetragene Vereine) | Bestandskundenzins: 0,50% | Deutschland, 100.000 Euro Zur Kontoeröffnung >>> |
| Sozialbank Tagesgeld | Bestandskundenzins: 0,20% | Deutschland, 100.000 Euro Zur Kontoeröffnung >>> |
Eingetragener Verein oder nicht eingetragener Verein?
Möchte man ein Tagesgeldkonto für einen Verein eröffnen, so muss man wissen um was für einen Verein es sich handelt. Handelt es sich um einen eingetragenen Verein oder einen nicht eingetragenen Verein?
Eingetragener Verein
Als eingetragener Verein ist man eine juristische Person privaten Rechts wie eine GmbH. Kontoinhaber ist der Verein als Ganzes und auf diesen Namen wird auch das Tagesgeldkonto eröffnet.
Der nicht eingetragene Verein
Hier muss man zwischen nicht eingetragenen Vereinen mit Satzung und ohne Satzung unterscheiden. Verfügt der nicht eingetragene Verein über eine Satzung, so behandelt die Bank den Verein wie einen eingetragenen Verein.
Ohne Satzung hingegen kann nur ein Mitglied des Vereins Tagesgeldkonto auf den eigenen Namen eröffnen.

Wie eröffnet man ein Tagesgeldkonto für einen Verein?
Vor allem müssen die richtigen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Eingetragener Verein:
- Beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister. Als Alternative kann man das Protokoll der letzten Hauptversammlung einreichen.
- Zudem muss sich der Vertretungsberechtigte via Post-Ident oder Video-Ident legitimieren. Gibt es keinen Vertretungsberechtigen, so kann das Konto nur von allen Vertretungsberechtigten gemeinsam eröffnet werden.
Für einen nicht eingetragenen Verein
- Satzung oder Protokoll der letzten Hauptversammlung
- Legitimierung der Vorstandsmitglieder
Was für Vorteile bietet ein Tagesgeldkonto für Vereine?
Auch als Verein hat man die Möglichkeit überschüssige Liquidität gewinnbringend anzulegen. Derzeit bieten viele Banken wieder attraktive Tagesgeldzinsen. Die tägliche Verfügbarkeit ist gerade für Vereine ein sehr wichtiger Aspekt.
Anders als beim Festgeldkonto kann man jederzeit auf das Geld zugreifen und auch jederzeit kündigen. Mindesteinlagen sind entweder nicht existent oder bewegen sich im Bereich von lediglich 1 bis 100 Euro.
Einlagensicherung beim Tagesgeld für Vereine
Die Einlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung der Bundesrepublik Deutschlands bis 100.000 Euro je Bank und Sparer abgesichert.
Darüber hinaus sind viele deutsche Banken Mitglied des Bundesverbands der deutschen Banken e.V. und somit freiwilliges Mitglied einer zusätzlichen Einlagensicherung, die in Millionenhöhe leistet.
Sollte man ein Tagesgeldangebot einer ausländischen Bank nutzen, so gilt dort ebenfalls eine Einlagensicherung von 100.000 Euro je Bank und Kunde.
Sollte es jemals zu einem Entschädigungsfall kommen, so würde man per Gesetz innerhalb von nur 7 Tagen entschädigt werden, wobei der deutsche Einlagensicherungsfonds die Kommunikation übernehmen würde.
Werden die Konten als Und- oder als Oder-Konto geführt
Tagesgeldkonten für Vereine werden als Oder-Konto geführt, d.h. weder Bevollmächtigte kann ohne Zustimmung eines anderen Bevollmächtigten über das Konto verfügen.
Benötigt man als Verein ein „UND-Konto“, so muss man ein entsprechendes Girokonto eröffnen. Es gibt gut verzinste Girokonten als Alternative zum Tagesgeldkonto. Diese sind meist Privatpersonen vorbehalten.
Wer haftet, wenn das Geld weg ist?
Auch hier unterscheidet man zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Verein.
Eingetragene Vereine sind juristische Personen und somit haftet der Verein als Ganzes mit seinem Vermögen. Die Mitglieder des Vereins haften über ihre monatlichen Beiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen haften.
Bei nicht eingetragenen Vereinen haften die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen.
Tipp: Firmentagesgeld
Viele Banken bieten Firmentagesgeld an, welches sich auch an Vereine richtet. Vereine sind allerdings nicht die Hauptzielgruppe, deswegen ist nicht immer bekannt ob die jeweiligen Tagesgeldkonten auch für Vereine offenstehen.

