Einlagensicherung bei Tagesgeld und Festgeld

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei Festgeld, Tagesgeld, Sparkonten, Girokonto, etc.?

Sollte eine Bank in der europäischen Union (EU) in die Pleite gehen, so sind Einlagen (damit sind Guthaben auf Girokonto, Tagesgeldkonto und Festgeldkonto gemeint) bis 100.000 Euro je Kunde und Bank gesetzlich abgesichert.

Wichtig: Hat man mehrere Konten bei einer Bank und die Gesamtsumme übersteigt 100.000 Euro, so sind dennoch nur 100.000 Euro je Kunde gesetzlich abgesichert.

Führt man ein Gemeinschaftskonto, so sind 200.000 Euro abgesichert. Dies gilt aber nur bei Eheleuten.

Beispiele:

Jan hat 20.000 Euro Tagesgeld und 80.000 Euro Festgeld bei der Bank A Bremen angelegt. Somit hat er den gesetzlichen Schutz von 100.000 Euro komplett ausgereizt. Würde er noch 5.000 Euro mehr anlegen, so wäre dieser Betrag nicht mehr mit abgesichert.

Finn hat 50.000 Euro Tagesgeld bei der Opel Bank angelegt. Jetzt hat er aber noch 70.000 Euro bei der Stellantis Bank angelegt. Die Opel Bank ist eine Marke der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland. Somit gilt die Einlagensicherung von Finn für die Opel Bank und Stellantis Bank kombiniert.

Es sind 100.000 abgesichert. 20.000 Euro von seiner Einlage wären also nicht abgesichert.

Welche Banken teilen sich die Banklizenz?

Spricht man von Einlagensicherung, so ist bei der gesetzlichen Sicherung immer die Rede von 100.000 Euro je Bank und Kunde. Dies ist unpräzise ausgedrückt. Die Sicherung gilt je Banklizenz. Es gibt Banken, die nur ein Markenname einer anderen Bank sind, sich die Banklizenz aber teilen.

Beispielsweise die Opel Bank und Stellantis Bank, aber auch die deutsche Bank und die Tochter Postbank.

Stellantis Bank Frankreich: Opel Bank, Stellantis Bank

Solaris Bank: Vivid, Tomorrow und Trade Republic nutzen die Banklizenz.

Deutsche Bank: Deutsche Bank, Postbank, DSL-Bank, MaxBlue

Baader Bank: Finanzen.net Zero, Oskar, Scalable Capital

Sparkassen, Volksbanken und anderen Genossenschaftsbanken haben jeweils einzelne Lizenzen. Man kann Geld bei der Sparkasse Bremen und Sparkasse Hamburg angelegt haben und hat je Konto 100.000 gesetzlichen Schutz, also 200.000 Sicherung kombiniert

Erhöhte Einlagensicherung bei besonders schutzwürdigen Einlagen

Es besteht ein erhöhter gesetzlicher Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Gutschrift der Beträge. Damit sind Immobilienverkäufe oder sozialrechtliche Ansprüche (Invalidität, Rente, Abfindung bei Kündigung) gemeint.

Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten        

Eheleute profitieren von einer kombinierten Einlagensicherung von 200.000 Euro je Konto.

Existiert eine einheitliche Einlagensicherung in der EU?

Das europäische Einlagensicherungssystem ist nicht gemeinsam, sondern Ländersache. Somit wäre für die deutsche Bank die deutsche Einlagensicherung zuständig, für die Suresse Direkt Bank die spanische Einlagensicherung, für die Stellantis Bank die französische Einlagensicherung, für die Morrow Bank die schwedische Einlagensicherung. Die Eu hat aber einheitliche Regeln festgelegt.

Auch Länder des europäischen Wirtschaftsraums (z.B. Norwegen) haben sich angeschlossen. Lt. EU-Richtlinie von 2014 verpflichtet sich jedes Mitgliedsland einen nationalen Einlagensicherungsfonds aufzubauen und bis 2024 mit einem Mindestbetrag auszustatten.

Bei einer Bankenpleite muss der Anleger innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt werden. Diese Richtlinie gilt seit dem Jahre 2024.

Einlagensicherung in Deutschland

In Deutschland existieren neben der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro je Bank (bzw. Banklizenz) noch zahlreiche freiwillige Sicherungssysteme. Dies liegt vor allem an der unterschiedlichen Struktur der Banken in Deutschland.

  1. Es gibt Privatbanken wie die Commerzbank, Deutsche Bank, Baader Bank.
  2. Dann gibt es öffentliche Banken wie die DKB AG (deutsche Kreditbank), die IKB, die IFB Hamburg und 61.
  3. Dann gibt es die Sparkassen (Anzahl ca. 380)
  4. Dann gibt es die Genossenschaftsbanken (Anzahl a. 800). Zu den Genossenschaftsbanken zählen neben Volks- und Raiffeisenbanken auch die Sparda-Banken und die PSD-Banken.

In allen 4 Bank-Typen gibt es eine eigene Einlagensicherung. Zunächst muss jedes Institut die gesetzliche Einlagensicherung gewährleisten.

Einlagensicherungssystem Deutschland

 SparkassenVolksbanken, Raiffeisenbanken, andere GenossenschaftsbankenPrivatbanken
Gesetzliche Einlagen-sicherung (100.000 Euro pro Bank und Kunde)Sicherungs-System der Sparkassen-FinanzgruppeInstitutssicherung des BVREntschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Freiwillige Einlagen-sicherungSicherungs-system der Sparkassen-FinanzgruppeInstitutssicherung des BVREinlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V. (freiwillige Mitgliedschaft, nicht alle Privatbanken sind Mitglied)
Schutzumfang freiwillige Einlagen-sicherungSchutz in unbegrenzter HöheSchutz in unbegrenzter HöheJe nach Größe der Bank. Mindestens 750.000 Euro, nur noch 3 Millionen pro Kunde/Bank ab 2025, nur noch 1 Million ab 2030

Achtung:

Die freiwillige Einlagensicherung ist so etwas wie eine Selbstverpflichtung. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Im Zweifel sollte man der gesetzlichen Einlagensicherung eine größere Bedeutung zumessen.

Was genau sind freiwillige Sicherungen wert, wenn kein Rechtsanspruch besteht?

Wenn man sicher gehen möchte, dann sollte man Guthaben oberhalb von 100.000 Euro auf mehrere Banken verteilen, sodass jede Einlage auch gesetzlich abgesichert ist.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken:

Bei Privatbanken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Im Falle einer Pleite übernimmt sie die gesetzliche Anlegerentschädigung. Nicht alle Banken, welche Sparkonten, Festgeld, Kündigungsgeld und Tagesgeld anbieten sind hier Mitglied. In der Regel handelt es sich um deutsche Privatbanken wie z.B die Commerzbank, comdirect, Ford Money, usw.

Für ausländische Banken wie die Stellantis Bank(Frankreich), Morrow Bank(Schweden), Instabank(Norwegen), usw. ist die dortige gesetzliche Einlagensicherung zuständig.

Die Consorsbank ist z.B. eine Niederlassung von BNP Paribas und Mitglied im französischen Einlagensicherungsfonds. Die Ziraat Bank International AG ist eine Tochter der türkischen Universalbank T.C. Ziraat Bankası. Allerdings ist die Ziraat Bank eine deutsche AG mit einer deutschen Banklizenz. Und somit Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds.

Zur gesetzlichen Einlagensicherung bei den Privatbanken kommt noch eine freiwillige Einlagensicherung hinzu. Die meisten deutschen Privatbanken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Hier sind mindestens 750.000 Euro pro Kunde geschützt, maximal 15% vom Eigenkapital der Bank pro Kunde und maximal 5 Millionen Euro pro Kunde. Dieser Wert von 5 Millionen wird im Jahre 2025 auf 3 Millionen, im Jahre 2030 auf 1 Million Euro abgesenkt.

Sicherungsfonds Öffentliche Banken

Es existiert ein freiwilliger Einlagensicherungsfonds des VÖB. Auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken heisst es „Ein Rechtsanspruch gegen den Fonds ist ausgeschlossen. Leistungen des Einlagensicherungsfonds e.V. erfolgen auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds“.

Viel mehr Angaben werden nicht gemacht.

Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die Institutssicherung

Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken sind Mitglied in einer Institutssicherung und springen für Banken im jeweiligen System ein, wenn es Probleme bekommt.

Was heisst Institutssicherung?

Das heisst, dass die Sparkassen, öffentlichen Banken und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken jeweils gemeinschaftlich haften, wenn eine der Mitgliedsbanken in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Um eine drohende Bankenpleite/Insolvenz abzuwenden. Auf dem Papier sind hier Einlagen in unbegrenzter Höhe abgesichert.

In der Sparkassen-Finanzgruppe existieren 13 Fonds.

Bei den Genossenschaftsbanken ist es die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)

Was passiert bei einer Bank-Pleite?

Anfang 2021 ging die Greensill Bank aus Bremen Pleite. Es kam zum Entschädigungsfall. Somit kam es zum Entschädigungsfall. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung war die Greensill Bank auch in der freiwilligen Einlagensicherung der Privatbanken.

Dieser Fonds kontaktierte alle Sparer über das Verfahren.

Wegen der Größe der Bank (Bilanzsumme 4 Milliarden Euro) lag die freiwillige Sicherungsgrenze bei 75 Millionen Euro pro Anleger.

Knapp 3 Wochen nach der Bank-Pleite wurden alle Anleger entschädigt und ausbezahlt. Ein Anspruch auf Entschädigung verjährt erst nach 5 Jahren.

Neben Privatanlegern gab es institutionelle Anleger, die mit enormen Summen entschädigt wurden. Dies stellt eine Zäsur in der Bankengeschichte dar. Der Verband der deutschen Privatbanken hat die Regeln für Entschädigungen aufgrund dessen überarbeitet.

Wieso?

Der Bundesverband der deutschen Privatbanken will Anleger schützen und entschädigen. Private und auch Institutionelle.

Er hat festgestellt, dass institutionelle Sparer, die kurz vor der Pleite 2-stellige Millionenbeträge bei der Bank anlegen und der kleinen Sparer mit 15.000 Euro „gleich behandelt“ werden.

Und dafür war der Fonds nicht gedacht, sondern für das Gesamt-Vertrauen.

Gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und Tagesgeld im Ausland:

Sehr viele Tagesgeld Angebote stammen aus dem Ausland. Die Dazugehörigen Banken haben somit keine deutsche Banklizenz, sondern eine aus den Niederlanden, Schweden, Italien, Frankreich, usw.

Alle EU-Länder haben sich auf eine Einlagensicherung verständigt. Länder des europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen) sind dieser Richtlinie auch beigetreten. Somit ist die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung ca. 100.000 Euro je Bank und Kunde, auch im EU-Ausland. Es ist egal ob man Bürger des Landes ist oder nicht. Jeder wird gleichbehandelt und entschädigt.

Im EU-Ausland beträgt die Einlagensicherung 2 Millionen norwegische Kronen, was derzeit 174.000 Euro sind.

Schweden ist in der EU, aber es gibt ein Wechselkursrisiko bei der Einlagensicherung, da die Einlagensicherung in Kronen (1.050.000) definiert ist. Derzeit sind dies 93.000 Euro. Das Wechselkursrisiko betrifft allerdings Länder wie Norwegen und Schweden, die die höchste Bonitätsklasse haben und sehr stabil sind.

Eine Abwicklung einer Bankenpleite im EU-Ausland läuft über das deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einrichtung. Somit muss man sich nicht in fremder Sprache mit ausländischen Einlagensicherungsfonds herumschlagen.

Ab dem Jahre 2024 beträgt der Entschädigungszeitraum 7 Tage, d.h. innerhalb von 7 Tagen muss die Einrichtung zahlen.

Welche Einlagensicherung ist zu empfehlen?

Wir empfehlen auf die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro zu vertrauen und seine Einlagen auf mehrere Banken zu verteilen.

In einem großen Schadensfall werden es immer die einzelnen Mitgliedsländer sein, die für die Einlagen der Anleger garantieren.

Es empfiehlt sich deshalb auch auf die Länder als Ganzes zu schauen. Hinweise auf die Finanzkraft eines Landes liefern sogenannte Ratings. Diese Ratings gibt es für Banken, aber auch für ganze Länder. Von Ratingagenturen wie Standard & Poor’s(S&P), Moody’s und Fitch werden Bonitätsnoten vergeben.

Ein Rating von S&P mit dem Rating AAA bedeutet z.B. höchste Kreditwürdigkeit (Deutschland).

Was bedeuten Kreditratings von S&P?

RatingBedeutung
AAAEs handelt sich um einen zuverlässigen Schuldner, höchste Qualität
AAGute Schuldner, leicht höheres Risiko als AAA
AGut
BBBSchuldner mittlerer Güte, die im Moment zufriedenstellend ihre Schulden bezahlen.
BBAbhängig von Wirtschaftslage
BFinanzielle Situation Wechselhaft
CCCSpekulativ

Darüber hinaus gibt es noch schlechtere Ratings von S&P, die aber mit Tagesgeld-Angeboten nichts zu tun haben. Mit einem „+“ oder „-„ lassen sich noch Abstufungen in den Ratings zeigen.

Ratings (Bonitätsnoten von einzelnen Ländern)

LandRating S&PRating Moody’sRating Fitch
DänemarkAAAAaaAAA
DeutschlandAAAAaaAAA
LiechtensteinAAA
NiederlandeAAAAaaAAA
NorwegenAAAAaaAAA
SchwedenAAAAaaAAA
SchweizAAAAaaAAA
FinnlandAA+Aa1AA+
ÖsterreichAA+Aa1AA+
BelgienAAAa3AA−
FrankreichAAAa2AA−
EstlandAA-A1AA−
IrlandAA-A1AA−
SlowenienAA-A3A−
TschechienAA-Aa3AA−
Vereinigtes KönigreichAA_Aa3AA−
LettlandA+A3A−
LitauenA+A2A
SlowakeiA+A3A
SpanienABaa1A−
MaltaA-A2A−
PolenA-A2A−
BulgarienBBBBaa1BBB
ItalienBBBBaa3BBB
PortugalBBBBaa1BBB
GriechenlandBBB-Ba3BB+
KroatienBBB-Ba2BBB+

Wir haben nur Länder ausgewählt, die Sparangebote in Form von Tagesgeld oder Festgeld anbieten.

Es empfiehlt sich bevorzugt die Banken für Tagesgeld und Festgeld auszuwählen, die das beste Rating, also die beste Bonitätsnote haben.

Neben Deutschland und den Niederlanden sind dies Norwegen und Schweden. Aus diesen Ländern kommt der Großteil der Banken, die Tagesgeld anbieten.

Gerade bei den Festgeldangeboten gibt es viele Anbieter aus Portugal oder Italien. Hier ist die Bonität mit BBB nicht gerade die Höchste. Es liegt an einem selbst welche Gewichtung Sicherheit und Zinsen jeweils haben.

Im Zweifel sollte man auf Sicherheit setzen. Allerdings halten wir das Szenario, dass die stärkeren Mitgliedsländer nicht für schwächere einspringen für sehr unrealistisch.

Es ist unwahrscheinlich, dass die deutsche Bundesregierung es zulassen würde, dass deutsche Sparer in Italien nicht entschädigt würden. Das würde das Vertrauen des Systems als Ganzes zu sehr erschüttern.

Was für eine Einlagensicherung gibt es beim Depot, ETFs, Aktien, Fonds, usw.?

Es empfiehlt sich das jeweilige Verrechnungskonto seines Depots bei einer deutschen Bank zu führen, da hier die Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro greift.

Aktien, ETF-Anteile, Fonds sind nicht über die Einlagensicherung geschützt. Sie sind Sondervermögen. D.h. sie sind von der Insolvenzmasse der Investmentgesellschaft getrennt. (da das Wertpapier dem Anleger gehört und nicht der Investmentgesellschaft).

Es handelt sich um Börsenwerte, deren Wert steigen und sinken dann. Somit besteht für diese Geldanlagen immer ein Verlustrisiko.

Fazit Einlagensicherung Deutschland und EU:

Deutschland hat eine gute gesetzliche Einlagensicherung, die auch in der EU, als Ganzes und im europäischen Wirtschaftsraum gilt.

Dazu gibt es diverse freiwillige Einlagensicherungen bei den jeweiligen Bankentypen. Was diese freiwillige Einlagensicherungen wert sind, wenn jemand ganz Großes Pleite geht, das konnte zum Glück noch niemand herausfinden. Somit bleibt immer so etwas wie ein Unsicherheitsfaktor.

Wer sicher gehen will, der legt nicht mehr als 100.000 Euro an und nur in Ländern mit der Note „AAA“.