Tagesgeld als Mietkautionskonto

Immer mehr Anleger nutzen ein Tagesgeldkonto anstatt einem Sparbuch oder Sparkonto. Warum sollte man ein Tagesgeldkonto nicht auch für die Mietkaution nutzen?

Immer noch legen viele Vermieter das Geld auf einem Mietkautionssparbuch an. Hier ist der Zinssatz unter 0,30%. Sowohl für Mieter als für Vermieter lohnt es sich viel mehr die Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anzulegen.

>>> Tagesgeld-Vergleich

Beispiel:

1.500 € MietkautionSparbuch 0,10%Tagesgeldkonto 3,00%
1 Jahr1,50 %45 €
2 Jahre3,0015 %91,35 €
3 Jahre4,5030015 %139,09 €
4 Jahre6,0045 %188,26 €

Bleiben Sie 4 Jahre Mieter und Vermieter legt ihr Geld auf einem Kautionssparbuch an so haben Sie am Ende 6 € Zinsen für 4 Jahre.

Nutzt der Vermieter hingegen ein Tagesgeldkonto mi 3,00% Zinsen, so werden aus einer Mietkaution von 1.500 € nach 4 Jahren ganze 188,26 € Zinsen. Nach 10 Jahren wird der Unterschied sogar noch viel größer.

Der Mieter hat den Vorteil, dass er mehr Geld zurückbekommt.

Der Vermieter hat den Vorteil, dass er durch mehr Kapital mehr Sicherheit hat.

Verpfändungserklärung bei Tagesgeld als Mietkautionskonto

Damit man das Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto nutzen kann, muss man eine Verpfändungserklärung ausfüllen. Diese wird entweder von der Bank gestellt oder man muss selbst eine aufsetzen. Hierfür gibt es Mustervorlagen.

Wie geht man vor?

Schritt 1:

Man sucht sich im Tagesgeld-Vergleich ein paar Anbieter mit den höchsten Zinsen, am besten mit den höchsten Bestandskundenzinsen aus und geht auf die Webseite.

Schritt 2:

Ist in der FAQ nicht geklärt ob das Konto als Kautionskonto genutzt werden kann, sprechen Sie die Bank per Chat oder Telefon an. Nicht alle Banken bieten ihr Tagesgeldkonto als Kautionskonto an.

Schritt 3:

Hat man eine Bank gefunden, so kann man ein Tagesgeldkonto auf seinen eigenen Namen anmelden und die Mietkaution einzahlen.

Schritt 4:

Man muss eine Verpfändungserklärung abgeben. Somit wird das Tagesgeldkonto an den Vermieter verpfändet. Endet das Mietverhältnis, so gibt der Vermieter das Kautionskonto inklusive der Zinsen wieder frei.

Mietkaution anlegen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 551 geregelt, dass die Mietkaution verzinst angelegt werden muss, auf einem Kautionskonto. Die Mietkaution wird getrennt vom Privatvermögen des Vermieters hinterlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld nicht verwendet, wenn der Vermieter z.B. insolvent geht.

§ 550b Absatz 2 des BGB schreibt vor, dass die Zinsen für die Mietkaution an Spareinlagen (Sparkonten und Sparbücher) mit 3-monatiger Kündigungsfrist orientieren müssen.

Auch deswegen nutzen viele Vermieter erst einmal das klassische Sparbuch. Spareinlagen haben allerdings immer noch Niedrigzinsen unterhalb von 0,50%, sodass man als Vermieter auf jeden Fall ein Tagesgeldkonto wählen sollte.

Tagesgeld hat den weiteren Vorteil, dass es banktäglich verfügbar ist. Man kann auf das gesamte Kapital zugreifen, es muss nicht gekündigt werden.

Sprechen Sie mit ihrem Mieter/Vermieter darüber, wie die Mietkation angelegt wird.

Erhält der Vermieter ein verpfändetes Tagesgeldkonto, so spricht nichts dagegen.

>>> Tagesgeld-Vergleich